Transparente Informationen zur Abrechnung

Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Wahlarzt-Abrechnung und zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Hinweis zur Verrechnung

In unseren Ordinationen haben wir einen Vertrag mit der KFA, für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS sind wir als Wahlarzt bzw.- ärztin tätig.

Wahlärzte/-ärztinnen haben keinen Kassenvertrag. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen.

Grundsätzlich haben Sie hierbei Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhält.

Je nach Sozialversicherungsträger bleibt ein unterschiedlich hoher Eigenanteil.

Gerne reichen wir die Honorarnote für Sie ein. Ansonsten können Sie die Rechnung selbst bei der Kassa einreichen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Selbsteinreichung, die Rückverrechnung um einige Wochen länger dauert.

Wahlärzte/ärztinnen haben die „Unabhängigkeit" bzw. Möglichkeit eine besonders individuelle Behandlung anbieten zu können:

Wir haben genügend Zeit für Ihre Anliegen. Somit besteht die Möglichkeit ausführliche Aufklärungen bzw. Gespräche und umfassende Untersuchungen in stressfreier Atmosphäre anbieten zu können.

Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten bitten wir Sie höflich, wenn auch kurzfristig um Voranmeldung!

Es werden auch Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen angeboten, welche den Differenzbetrag des Wahlarzthonorars zur Rückerstattung Ihrer Krankenkasse übernehmen.